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Wegweiser Onlinehandel

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Schweiz

SECO

Brochure Preisbekanntgabe, Werbung, Lauterkeitsrechts

Dokument

https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Publikationen_Dienstleistungen/Publikationen_und_Formulare/Werbe_und_Geschaeftsmethoden/Preisbekanntgabe/onlinehandel_mit_waren.html

Auszug wichtiger Punkte

3.4 Versandkosten

Die Versandkosten sind entweder in den Preis einzuschliessen oder separat bekanntzugeben. Werden die Versandkosten separat bekanntgegeben, sind sie auf derselben Seite wie die Warenangebote aufzuführen und zu beziffern. Möglich ist auch ein blosser Hinweis „Versandkosten“, der auf eine Seite mit den bezifferten Versandkosten führt. Der Link muss jedoch so gestaltet sein, dass die Kosten mit einem Klick sichtbar sind und kein unnötiges Scrollen oder Weiterklicken erforderlich ist.

3.5 Kostenlose Zahlungsmethode

Es muss mindestens eine kostenlose Zahlungsmethode vorhanden sein, welche in der Schweiz handelsüblich ist. Handelsüblich bedeutet, dass die überwiegende Mehrheit der potentiellen Kunden über das entsprechende Zahlungsmittel verfügt. Im Onlinehandel wird diese Vorgabe beispielsweise mit dem Angebot der in der Schweiz gängigen Kreditkarten erfüllt.Neben der kostenlosen Zahlungsmethode können weitere Zahlungsmöglichkeiten angeboten werden. Sofern diese Zusatzkosten verursachen, sind die Zusatzkosten zu beziffern und bekannt zugeben

3.9 Pflichten gemäss UWG

Abgabe der Bestellung muss bei der Kundin oder dem Kunden unverzüglich eine Bestätigung der Bestellung auf elektronischem Wege eingehen (Bestätigungs-E-Mail).

7. Vergleichspreise?

Gemäss Art. 16 sowie Art. 17 PBV darf ein Anbieter nur unter bestimmten Voraussetzungen neben dem tatsächlich zu bezahlenden Preis weitere Preise (z.B. „50.- statt vorher 70.-“) oder bezifferte Hinweise auf Preisreduktionen (z.B. „-20%“ oder „sparen Sie 10.-“) nennen.

Unzulässig sind insbesondere jegliche Vergleichspreise, die keine (unmittelbar vor oder nach dem Preisvergleich) vom Anbieter selber tatsächlich praktizierten Preise bzw. keine effektiven Marktpreise darstellen.

Unverbindliche Preisempfehlungen (UVP) sind grundsätzlich keine zulässigen Vergleichs-Preise.

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