Vorsicht bei der Formulierung der Bestellbestätigung!
Jeder Onlineshop nuss muss eingehende Bestellungen per E-Mail bestätigen. Doch bei der Formulierung ist Sorgfalt geboten, damit nicht bereits mit dem Versand der Bestätigung ein Vertrag zustande kommt. Der Zeitpunkt des Vertragsschlusses ist unter anderem dann wichtig, wenn ein Händler auf eine Bestellung hin nicht liefern kann oder will. Macht er sich dann schadenersatzpflichtig? Wie sieht es aus, wenn der Preis im Shop falsch ausgezeichnet wurde und die Bestellbestätigung schon rausgegangen ist?
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