Informationen vom Bund
Ende 2017 läuft die Zusatzfinanzierung der IV durch die MWST um 0,4 MWST-Prozentpunkte aus. Gleichzeitig erhöhen sich per 1. Januar 2018 die MWST-Sätze um 0,1 Prozentpunkte aufgrund der Finanzierung des Ausbaus der Bahninfrastruktur (FABI). Aus diesem Grund, verändern sich die MWST-Sätze ab 1. Januar 2018 wie hier beschrieben:
→ https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/mehrwertsteuer/fachinformationen/steuersaetze.html
Anpassungen der Versandmodule im WebShop
Wenn in diesem Beispiel weiterhin Fr. 10.- Porto verlangen werden soll, muss im Versand-Modul der Betrag auf 9.28505107 angepasst werden. (der bisherige Wert ist mit 8% MWSt. kalkuliert):
Anpassungen der Bezahl-Module
Sind fixe Pauschalpreise für eine Transaktion hinterlegt, müssen auch diese Werte angepasst werden:
Kleinmengenzuschläge
Wenn in diesem Beispiel weiterhin Fr. 15.- Kleinmengenzuschlag für Aufträge unter einem Bestellwert von CHF 100.- verlangt werden soll, muss im Bestelltotal-Modul der Betrag
auf 13.9275766 angepasst werden. (der bisherige Wert ist mit 8% MWSt. kalkuliert):
Preisänderungen
Grundsätzlich ändern sich die Verkaufspreise (sie werden um 0.3% günstiger) da die Einkaufspreise nun mit der kalkulierten Marge und nun mit 7.7% MWSt. berechnet werden.
Schnapszahlenpreise manuell eingestellter Preise oder Aktionen wie 1999.- müssen neu vergeben werden.